KI-Musik Urheberrecht (meine Überlegungen bezüglich KI-Urheberrecht)
Ein amerikanisches Gericht hat geurteilt, dass Musik welche mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurde und lediglich mittels Prompt generiert wird, keinen Urheberrechtsschutz genießt. Ich persönlich finde das äußerst unangebracht denn ich empfinde mich durchaus als Urheber eines Werkes, dass ich mittels meinen erdachten Prompts erstelle. Ohne mich gäbe es entsprechendes Lied nicht so wie man es hören kann.
Hier findest du einen Artikel und den Stein meines Anstoßes.
Nun klar, echte Künstler mögen dies verteufeln aber ich mache mir doch nicht umsonst die „Mühe“, Musik zu machen um mir dann sagen zu lassen „Tja, Pech gehabt Kumpel, dein Werk kannst aber nicht gegen Diebstahl schützen. Kannste gleich in die Tonne kloppen.“ Also könnte jeder mit meine Musik tun und lassen was er will. Dieser Ansatz ist für mich unakzeptabel. Folgendes möchte ich dazu anmerken.
Warum KI-generierte Musik urheberrechtlich geschützt sein sollte: Ein Vergleich zwischen KI und traditionellen Werkzeugen
In der Welt der Musik hat die Technologie immer eine zentrale Rolle gespielt. Von den ersten Instrumenten bis hin zu modernen Computerprogrammen – Erfindungen haben es uns ermöglicht, Musik auf immer neue Arten zu kreieren. Ohne diese Werkzeuge wäre die Musik, wie wir sie heute kennen, undenkbar. Doch mit dem Aufkommen von KI-Musikgeneratoren stellt sich eine neue Frage: Warum sollte Musik, die mit KI erstellt wurde, nicht urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie doch im Grunde nur eine Weiterentwicklung traditioneller Werkzeuge darstellt?
Beispiel: Ein Keyboarder kann seine Musik urheberrechtlich schützen obwohl die Töne und z. B. Drum-Sets synthetischen aus dem Keyboard kommen. Aus dem KI-Musikgenerator kommen auch Töne wenn gleich es halt gleich ein ganzes Lied ist. Unterschied? Der Keyboarder muss spielen können ok. Ja, und der KI-Musiker muss Prompten können sonst wird’s auch nicht das werden was er will.
Die Evolution der Musikproduktion
Beginnen wir mit den Grundlagen. Musik entsteht durch Kreativität und Technik. Früher waren es Instrumente wie Gitarren, Klaviere oder Trommeln, die uns ermöglichten, Melodien zu erzeugen. Später kamen Computer und Musiksoftware hinzu, die es uns erlaubten, Musik digital zu produzieren. Diese Programme waren Werkzeuge, die den kreativen Prozess unterstützten, aber die eigentliche Idee und Gestaltung lag immer beim Musiker. Wenn jemand ein Lied komponierte, hatte er das Urheberrecht daran – vorausgesetzt, er kopierte keine geschützten Werke.
KI als modernes Werkzeug
KI-Musikgeneratoren sind die nächste Stufe in dieser Entwicklung. Sie vereinen alle Funktionen traditioneller Musiksoftware und übernehmen sogar einen Großteil der Arbeit. Doch im Kern bleiben sie Werkzeuge. Der Nutzer gibt einen Prompt ein, die KI generiert daraufhin ein Lied, und der Nutzer hat die Möglichkeit, dieses Lied zu bearbeiten, zu verfeinern und zu veröffentlichen. In vielen Fällen zahlt man sogar dafür, um das Urheberrecht an der generierten Musik zu erhalten. Dies ist vergleichbar damit, wenn man eine Band beauftragt, ein Lied zu komponieren, das man dann verkaufen kann. Die Band ist das Werkzeug, und das Ergebnis gehört dem Auftraggeber.
Der Vergleich: KI vs. traditionelle Werkzeuge
Nehmen wir das Beispiel einer bezahlten Band. Wenn ich eine Band engagiere, um einen Song für mich zu schreiben, gehört das Ergebnis mir. Ich habe die Idee, die Richtung vorgegeben und die Band hat das Werkzeug genutzt, um meine Vision umzusetzen. Genau dasselbe passiert bei der Nutzung eines KI-Musikgenerators. Ich gebe den Input, die KI generiert das Ergebnis, und ich habe die Möglichkeit, es zu verfeinern und zu besitzen. Warum sollte also das Urheberrecht in diesem Fall nicht gelten?
Die rechtliche Perspektive
Das amerikanische Gericht argumentiert, dass KI-generierte Musik nicht urheberrechtlich geschützt sein kann, weil die KI als „Autor“ betrachtet wird und nicht der Mensch, der den Prompt eingegeben hat. Doch diese Sichtweise ignoriert die Tatsache, dass die KI lediglich ein Werkzeug ist – genau wie ein Instrument oder eine Musiksoftware. Der kreative Input kommt immer noch vom Nutzer, und es ist dieser Input, der den eigentlichen Wert der Musik ausmacht.
Warum KI-Musik geschützt sein sollte
- Kreative Kontrolle: Der Nutzer gibt den Prompt ein und entscheidet, wie das Ergebnis aussehen soll. Die KI ist nur das Werkzeug, das diese Vision umsetzt.
- Investition: Viele KI-Musikgeneratoren sind kostenpflichtig. Nutzer zahlen dafür, um das Recht zu haben, die generierte Musik zu besitzen und zu vermarkten.
- Innovation: Wenn KI-generierte Musik nicht geschützt wird, könnte dies die Innovation behindern. Warum sollte jemand in KI-Technologie investieren, wenn er keine Rechte an den Ergebnissen hat?
- Fairness: Es wäre unfair, KI-generierte Musik anders zu behandeln als Musik, die mit traditionellen Werkzeugen erstellt wurde. Beide sind das Ergebnis menschlicher Kreativität und technischer Unterstützung.
Fazit
KI-Musikgeneratoren sind eine natürliche Weiterentwicklung der Musikproduktion. Sie sind Werkzeuge, die es uns ermöglichen, Musik auf neue Arten zu kreieren. Doch im Kern bleibt die Kreativität beim Menschen. Es ist daher nur fair, dass Musik, die mit KI erstellt wurde, urheberrechtlich geschützt ist – genau wie Musik, die mit Instrumenten oder traditioneller Software produziert wird. Die rechtliche Anerkennung dieses Prinzips ist entscheidend, um Innovation und Kreativität in der Musikindustrie weiter zu fördern.
Was denkst du? Sollte KI-generierte Musik urheberrechtlich geschützt sein? Lass es uns in den Kommentaren diskutieren!
Alternativ kannst du mich bei Fragen, Anregungen oder Kritik, kontaktieren .
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken!
© Kurt Michael Treichl (AI Music Austria)
Titelbild: KI-Illustration von Kurt Michael Treichl